Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Potsdam, 22.04.2020
Der fast halbjährige Förderstopp des Tagebaus Jänschwalde wegen fehlender Umweltprüfung durch den Bergbaubetreiber LEAG wird keine Auswirkungen auf die Laufzeit haben. „Nach Kenntnis- und Genehmigungsstand wird der Tagebau planmäßig zu Ende 2023 ausgekohlt“, teilte die Brandenburger Landesregierung auf Anfrage des energiepolitischen Sprechers der bündnisgrünen Landtagsfraktion Clemens Rostock mit. Der reguläre Weiterbetreib des Tagebaus wurde seit Ende Februar unter zahlreichen Auflagen wieder genehmigt.
Von Anfang September 2019 bis Ende Februar 2020 stand der Tagebau zeitweise still. Aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und der Grünen Liga wurde nachträglich eine Verträglichkeitsprüfung der Auswirkungen des Tagebaus Jänschwalde auf umliegende Schutz-Gebiete durchgeführt. Wie jetzt bekannt wurde, bleiben während dieser Zeit etwa 69 Prozent der sonst geförderten Kohle in der Grube: „Die regulär für diesen Zeitraum geplante Leistung betrug 4.511.000 Tonnen, tatsächlich wurden im Rahmen des Sicherungsbetriebs 1.377.000 Tonnen Braunkohle gefördert, dies entspricht rd. 31 % der geplanten Leistung“, erklärte die Landesregierung. Trotz des gerichtlichen Tagebaustopps wurde dem Bergbaubetreiber im November 2019 ein Sicherungsbetrieb genehmigt, um die Standfestigkeit der Kohlegrube zu sichern.
Clemens Rostock appelliert indes an den Bund, das Kohlegesetz und das Strukturstärkungsgesetz trotz der Corona-Krise nicht zu verschleppen. „Die Bundesregierung muss Wort halten und die beiden Gesetze wie angekündigt vor der Sommerpause zu verabschieden. Die Lausitz braucht in grade in diesen schwierigen Tagen Planungssicherheit“, sagt der energiepolitische Sprecher der Bündnisgrünen im Landtag.
Die umweltpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen Fraktion im Brandenburger Landtag, Isabell Hiekel, begrüßt die Entscheidung, dass es keine Verlängerung der Auskohlungszeit im Tagebau Jänschwalde über das geplante Jahr 2023 hinaus geben soll, um die Verluste aus dem Sicherungsbetrieb 2019/2020 auszugleichen. „Durch die Grundwasserabsenkung werden wertvolle Gewässer, Moore und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde beeinträchtigt bzw. gefährdet. Nach dem definierten Ende des Tagebaus muss es Ziel sei, das Grundwasser so schnell wie möglich wieder anzuheben, um den Naturhaushalt zu regenerieren.“
Zur Pressemitteilung der Bündnisgrünen Landtagsfraktion: Link
Antwort der Landesregierung: Restmengen Kohleförderung im Tagebau Jänschwalde
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