Beschluss vom 30. April 2020
Mit der vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vorgelegten neuen Beitragsbemessungsverordnung wird nun nach einem lang anhaltenden Diskussionsprozess der Versuch unternommen, sich der Gerechtigkeit für die Abgaben deutlich anzunähern. Dabei spielt neben der Flächengröße nun auch das Verursacher– und das Vorteilsprinzip eine Rolle. Wer höhere Kosten in der Gewässerunterhaltung verursacht oder einen größeren Nutzen daraus zieht, soll mehr zahlen. Aber das Thema bleibt kontrovers. Deshalb fordern wir die Landesregierung in unserem Beschluss auf, die Beitragsbemessungsverordnung nach Ablauf des Jahres 2022 zu evaluieren.
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