Beschluss vom 30. April 2020
Mit der vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vorgelegten neuen Beitragsbemessungsverordnung wird nun nach einem lang anhaltenden Diskussionsprozess der Versuch unternommen, sich der Gerechtigkeit für die Abgaben deutlich anzunähern. Dabei spielt neben der Flächengröße nun auch das Verursacher– und das Vorteilsprinzip eine Rolle. Wer höhere Kosten in der Gewässerunterhaltung verursacht oder einen größeren Nutzen daraus zieht, soll mehr zahlen. Aber das Thema bleibt kontrovers. Deshalb fordern wir die Landesregierung in unserem Beschluss auf, die Beitragsbemessungsverordnung nach Ablauf des Jahres 2022 zu evaluieren.
Neuste Artikel
Pressemitteilung
Solareuro lässt Gemeindekassen funkeln – Kommunen in Spree-Neiße profitieren vom PV-Freiflächenausbau
Pressemitteilung, Cottbus, 22.07.2024 Der Ausbau der Solarenergie macht sich für Brandenburger Kommunen bezahlt und füllt die Gemeindekassen. Ab dem 1. Januar 2025 bekommen Städte und Gemeinden nicht nur für Windkraftanlagen…
Pressemitteilung
Bündnisgrüne Fraktion will beim Wasserrückhalt in der Landschaft einen Gang zulegen
Presseinformation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Potsdam, 20. Juli 2024 Beim Fachgespräch der bündnisgrünen Fraktion im Brandenburger Landtag diese Woche wurde der Frage nachgegangen, wie wir in…
Schlammbänke in der Spremberger Spree sollen beräumt werden
Pressemitteilung, Cottbus, 16.07.2024 Seit Jahren lagert sich extrem viel Eisenockerschlamm in der Spree in Spremberg ab. Die Schlammbänke führen zu erhöhten Krautwachstum und behindern die Nutzung der Spree für den…
Ähnliche Artikel