– Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ohne Phosphor geht gar nichts. Und das nicht nur in Bezug auf das Silvesterfeuerwerk. Phosphor hat eine Schlüsselrolle im Stoffkreislauf der Natur, bei zellulären Energieflüssen, als Bauelement der DNA und bei höheren Lebewesen sogar für die Skelettbildung.
Phosphor wird von den Pflanzen aufgenommen, in Biomasse umgewandelt und – durch Tiermägen veredelt oder auch nicht – der menschlichen Ernährung zugeführt.
Alles was von unseren Körpern nicht verwertet wird, landet dann im Abwasser und über die Abwasserbehandlung in den Klärwerken im Klärschlamm – auch der Phosphor.
Und weil der Klärschlamm vor Pflanzennährstoffen nur so strotzt, wird er gern für die Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen eingesetzt. Aber weil er auch recht unschöne Stoffe wie Arnzeimittelrückstände und Schwermetalle enthält, wurde der Verwertung in der Landwirtschaft mit der Novellierung der Klärschlammverordnung 2017 ein Riegel vorgeschoben.
Ziel ist es nicht nur, den Schadstoffeintrag in den Boden deutlich zu verringern, sondern auch die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms – also auch Phosphor – umfassender als bisher wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen.
Phosphor wird in der Landwirtschaft für die Düngung eingesetzt, um die entsprechenden Erträge zu erzielen. Etwa zwei Drittel des Phosphorbedarfes werden über Wirtschaftsdünger, also Stallmist und Gülle abgedeckt, weitere 10 % kommen durch Schlachtnebenprodukte und unbelastete Klärschlämme hinzu.
Ein Viertel des Bedarfes wird durch Mineraldünger gedeckt, der zum überwiegenden Teil aus fossilen Lagerstätten-Phosphor hergestellt wird.
Der Aufbau dieser Lagerstätten aus fossilen Tierkadavern erfolgte über mehrere Millionen Jahre. Die Menge an global verfügbaren Phosphor-Reserven ist daher endlich. Die Reichweite abbauwürdiger Phosphorreserven wird auf 50-200 Jahre geschätzt. Dabei ist die Landwirtschaft weltweit der größte Verbraucher an Phosphor – also nicht die Feuerwerksindustrie.
Mit der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung von 2017 werden gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Neben den verschärften Bestimmungen zum Schutz des Bodens besteht nun die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen, sofern der Phosphorgehalt mindestens 20 Gramm je Kilogramm Trockenmasse aufweist.
Die Verordnung lässt zwar genügend Spielraum für den Einsatz oder die Entwicklung innovativer Rückgewinnungsverfahren, aber die Zeit drängt. Denn bis Ende 2023 müssen die Klärschlammerzeuger großer Anlagen schlüssige Konzepte vorweisen und diese bis 2029 an den Start bringen.
Unser Antrag soll hier Rückenwind geben, um die Klärschlammverordnung bei stabilen Abwasserpreisen umzusetzen.
Und wenn Sie diese Welt ein bisschen besser machen wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag am besten zu!
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