Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Potsdam, 18. Dezember 2021
Viele Menschen in der Prignitz wollen den Preddöhler Stausee als Landschaftssee erhalten – wie nicht zuletzt die zahlreichen Unterschriften bei einer Petition zeigen. Die umweltpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Isabell Hiekel, hat am vergangenen Donnerstag durch eine Mündliche Anfrage in Erfahrung gebracht, unter welchen Voraussetzungen der Preddöhler Stausee in der Prignitz als Landschaftssee erhalten werden kann. Zur Antwort des Umweltministers Axel Vogel erklärt sie:
„Gute Nachrichten für die Prignitz. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz wird die wasserwirtschaftliche Relevanz des Preddöhler Stausees in einem Gutachten untersuchen lassen – im Kontext der Bedeutung landwirtschaftlicher Speicher zur Umsetzung des Landesniedrigwasserkonzeptes. Die Beauftragung des Gutachtens wir bereits vorbereitet.
Ich teile die Meinung des Umweltministers ausdrücklich, dass ein geeigneter Vorhabenträger die wichtigste Voraussetzung für den Umbau der Talsperre Preddöhl zu einem Landschaftssee wäre. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens muss der Vorhabenträger den Umbau des Sees vordenken, geeignete Förderprogramme eruieren, daraufhin Planungsunterlagen beauftragen, die erforderlichen Genehmigungen einholen und letztlich auch als Bauherr zur Verfügung stehen. Das Land Brandenburg kommt dafür allerdings nicht in Frage, da es weder der Betreiber des Speichers Preddöhl noch Eigentümer der betroffenen Grundstücke ist. Ich begrüße deshalb, dass das Ministerium dem Landkreis bereits mehrfach Hilfe und Unterstützung angeboten hat. Mit dieser Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Land ist eine gute Grundlage gegeben, um eine langfristige Lösung im Sinne des Landschaftswasserhaushaltes zu finden.“
Hintergrund:
Der Bau des ca. 50 ha großen Speichers Preddöhl wurde vor 1989 für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen geplant und erst kurz nach der politischen Wende durch den Landkreis Prignitz abgeschlossen. Zur Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen aus dem Speicher ist es aufgrund der Umstrukturierungen in der Landwirtschaft nicht mehr gekommen. Seitdem hat sich niemand zur Betreiberschaft bekannt. Ein „richtiges” Überwachungs- und Instandhaltungssystem, so wie es für Talsperren entsprechend DIN 19700 vorgeschrieben ist, wurde aufgrund des fehlenden Betreibers nie aufgebaut.
Die Obere Wasserbehörde des Landesamtes für Umwelt (OWB) hatte in Wahrnehmung ihrer Anlagenaufsicht 2019 teils gravierende Mängel der inzwischen in die Jahre gekommenden Anlage festgestellt. Es besteht zwar keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Unterlieger, jedoch bedarf der Zustand einer „herrenlosen” Talsperre dringender Abhilfe. Die OWB kommt nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass der Landkreis Prignitz Betreiber der Talsperre ist, was dieser jedoch ablehnt. Um eine drohende Rückbauanordnung bzw. den absehbaren Rechtsstreit um die Zuständigkeit abzuwenden, wurde im ersten Halbjahr 2021 zwischen der OWB, dem Ministerium und dem Landkreis Prignitz einvernehmlich vereinbart, dass der Landkreis eine Minimalunterhaltung bis Ende 2023 weiterführt.
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