Kleine Anfrage

Ortsumfahrung B 169 Plessa

Kleine Anfrage 1755
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung

Die Ortsumfahrung Plessa-Kahla-Elsterwerda ist seit Jahren Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans. Im Linienbestimmungsverfahren zur Ortsumfahrung Plessa hat die vom Bundesverkehrsministerium beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) die Nordumfahrung Plessa als Vorzugsvariante festgelegt. Dieser Beschluss steht im Widerspruch zum Ergebnis des Raumordnungsverfahrens aus dem Jahr 2011, das eine Südumfahrung favorisiert hatte. Die Nordroute führt über Altbergbaugebiet, durch naturschutzfachlich wertvolle Bereiche und durch Gärten von Anwohnern in der Ortslage „Waldeslust“. Seit Bekanntwerden der veränderten Pläne zur Linienführung gibt es massiven Protest von Seiten des Amtes Plessa und der Anwohner. Inzwischen hat die DEGES die Entwurfsplanung beauftragt. Erste Vermessungen und Bohrungen zur Erkundung des Untergrundes und Planungen von Bauwerken werden durchgeführt. Durch die Aufnahme der Ortsumgehung B 169 Plessa in das Strukturstärkungsgesetz (StStG) wird die Finanzierung in Höhe von voraussichtlich 38,8 Millionen Euro über die Strukturstärkungsmittel und nicht aus dem regulären Haushalt des Bundesverkehrsministeriums erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann soll die Entwurfsplanung für die Nordvariante vorliegen?
  2. Mit Bezug auf verschobene Sitzungen des geplanten Arbeitskreises: Wie erfolgt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung?
  3. Welche Kosten werden für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung veranschlagt und aus welcher Quelle sollen diese finanziert werden?
  4. Welche Kosten werden für die Umsetzung des Vorhabens ab Planungsphase 5 (Ausführungsplanung) veranschlagt und aus welcher Quelle sollen diese finanziert werden?
  5. Für den Fall, dass die Entwurf- und Genehmigungsplanung aus Mitteln des Strukturwandels finanziert werden sollen: Wer trägt die Kosten, wenn die Planung der Nordvariante wegen Undurchführbarkeit verworfen werden und dann die Planung der Südvariante wieder aufgegriffen werden muss?
  6. Falls bereits die Planungsarbeiten aus Strukturmittelgeldern finanziert werden sollen: Wie wird die Finanzierung einer möglicherweise neuen Planungsvariante sichergestellt, wenn das eingeplante Geld bereits für die Nordvariante verausgabt wurde?
  7. Mit Bezug auf den derzeit gesperrten Abschnitt Großräschen-Senftenberg: Aus welchen Quellen werden unvorhergesehene Folgekosten finanziert, wenn nach Fertigstellung der Straße im Altbergbaugebiet Probleme auftreten?

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