– Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen,
zunächst möchte ich meiner großen Freude Ausdruck verleihen, dass wir nun endlich hier und heute den Auftrag zur Erarbeitung eines Agrarstrukturgesetzes an die Landesregierung erteilen werden.
Fast genau auf den Tag vor zwei Jahren, nämlich am 22. Januar 2020, hatten wir den Beschluss gefasst, ein agrarstrukturelles Leitbild erarbeiten zu lassen, das als Grundlage für das dringend notwendige Agrarstrukturgesetz dienen soll.
Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Entwicklungen auf dem Bodenmarkt, die es Landwirtinnen und Landwirten immer schwerer machen, den von ihnen bewirtschafteten Grund und Boden zu halten, ihre Betriebe zu erweitern oder neue Existenzen zu gründen.
Der Anstieg der Kauf- und Pachtpreise steht in keinem Verhältnis mehr zu dem, was in der Landwirtschaft von den Flächen erwirtschaftet werden kann.
Innerhalb der letzten 10 Jahre sind allein die Pachtpreise durchschnittlich um ca. 75 Prozent gestiegen und Agrarholdings haben in Brandenburg inzwischen über 22 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche eingenommen. Auch der Verkauf von BVVG-Flächen an den Meistbietenden hat zur Preissteigerung beigetragen und ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte in den Schatten gestellt.
Der Landesbauernverband hat deshalb an Stelle 5 seiner 20 Thesen zum Agrarstrukturellen Leitbild gefordert, diese Praxis zu ändern. Bereits mit Schreiben vom 4. März 2020 hatten sich neben unserem Agrarminister Axel Vogel fünf weitere Agrarminister an den damaligen Bundesfinanzminister Scholz gewandt, ein Ende der Ausschreibungspraxis für die BVVG-Flächen und deren Übertragung an die Länder gefordert. Ohne Erfolg.
Im Dezember 2021 hat nun das bündnisgrün geführte Bundeslandwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium ein achtwöchiges Moratorium zum Verkauf der BVVGFlächen erlassen, um ressortübergreifend zu klären, wie mit diesen Flächen ,weiter verfahren wird.
Für Brandenburg geht es um knapp 29.000 Hektar. Auch wenn einzelne Aspekte beim Landesbauernverband bereits wieder auf Kritik gestoßen sind, dürfte dies eine hoffnungsvolle Entwicklung sein.
Und auch wir wollen hier heute einen Meilenstein setzen.
Der aktuellen preistreibenden Entwicklung auf dem Bodenmarkt stellen wir ein agrarstrukturelles Leitbild gegenüber, dass ich hier in ausgewählten Punkten kurz umreißen will und dass als Anker und Richtschnur für unser Agrarstrukturgesetz dienen soll.
Unser Ziel ist ganz klar eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die
- einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Region Berlin/Brandenburg leistet,
- die zur regionalen Wertschöpfung beiträgt,
- die Arbeitsplätze schafft und sichert,
- die den Anforderungen des Umwelt-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzes und der Biodiversität gerecht wird,
- die soziale und ökonomische Stabilität des ländlichen Raumes fördert und
- die unsere Brandenburger Kulturlandschaft erhält und mitgestaltet.
Deshalb sollen vorrangig regional verankerte Landwirtinnen und Landwirte Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen haben. Der Boden soll nicht der Spekulation oder vorrangig der Kapitalanlage dienen. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sollen vielfältig sein in Bezug auf Betriebsgrößen, Rechtsformen, Betriebskonzepten, hinsichtlich ihrer Produktionseinrichtungen und den Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb. Der kleine Familienbetrieb soll ebenso seine Berechtigung haben wie die große Agrargenossenschaft mit 120 Mitarbeitenden.
Und – das finde ich besonders wichtig: In die bestehenden Strukturen landwirtschaftlicher Betriebe wird nicht eingegri,ffen.
Wir streben eine breite Streuung des Eigentums an Agrarflächen an. Dies entspricht nicht nur unserer Verfassung, sondern ist auch eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige, wirtschaftlich erfolgreiche und generationenübergreifend verantwortliche Landwirtschaft.
Wir wollen, dass Junglandwirte und Betriebsgründer Zugang zu Flächen in Form von Pachtland und Eigenland haben. Denn eines der größten agrarstrukturellen Probleme sind die Betriebsnachfolgen und der Mangel an Existenzgründern in der Landwirtschaft.
An dieser Stelle möchte ich all denen danken, die konstruktiv im Beteiligungsprozess zum Leitbild mitgewirkt haben und das auch im folgenden Arbeitsprozess weiter tun werden.
Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen, weil hier agrarpolitische und agrarstrukturelle Ziele vermengt werden. Ebenso lehnen wir den kurzfristig eingereichten Änderungsantrag ab, da er dem Ergebnis in Bezug auf die Einbeziehung von Share Deals ohne rechtliche Prüfung vorgreifen würde. Was wir jetzt brauchen, ist ein klar definiertes und vor allem ein rechtssicheres Agrarstrukturgesetz.
Und für dessen Erarbeitung bitte ich um Ihre Zustimmung.
Danke für die Aufmerksamkeit!
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