Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigenwesens

Herr Vizepräsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen!

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind im Agrarbereich nicht mehr wegzudenken. Das betrifft nicht nur die Land- und Forstwirtschaft, sondern, wie schon gesagt, auch den Garten- und Landschaftsbau und die Fischerei. Ob es um die Bewertung von Einzelgrundstücken, um Fragen der Tierhaltung, des Ackerbaus, um Bestands- und Bodenbewertung, um Forsteinrichtungen und Jagdwesen, um Baumchirurgie und Baumpflege, um Teichwirtschaft und Aquakulturen oder um Entschädigungsfragen geht – Sachverständige werden gebraucht. Das gilt erst recht in unserer schnelllebigen Zeit, die durch immer neue Herausforderungen gekennzeichnet ist, wie dies gerade schon am Beispiel der ASP angeklungen ist. Dabei denke ich nicht nur an die Klimaanpassung, sondern auch an verstärkte Anforderungen zum Schutz unserer Umwelt und sich ständig ändernde Marktbedingungen.

Da verwundert es nicht, dass in der Diskussion zur Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Sachverständigenwesens auch nachdenkliche und kritische Meinungen an uns herangetragen wurden und dass vor allem die weitere qualitätsgerechte Bestellung von Sachverständigen gefordert wurde.

Seitens der brandenburgischen Industrie- und Handelskammern wurde versichert, dass sie bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen, und dass sie das Gesetzesvorhaben begrüßen. Die IHKs bestellen bereits jetzt Sachverständige auf über 280 verschiedenen Sachgebieten. Sie führen die Verwaltungsverfahren dafür durch, sorgen für einheitliche Standards und die Beteili-

gung entsprechender Experten bei der Feststellung der besonderen Sachkunde der Kandidaten.

Gerade im Bereich der Land- und Forstwirtschaft hat die Nutzung von gemeinsamen Fachgremien der Kammern in den letzten Jahren zu einer Steigerung und Sicherung der Qualität der Leistungen von Sachverständigen geführt. – So sagen es die IHKs. An dieser Entwicklung kann nun auch das Land Brandenburg teilhaben. Daher ist es auch gut nachvollziehbar, dass unser Land das Sachverständigenwesen nun den Industrie- und Handelskammern übertragen möchte.

Mit Ausnahme von Thüringen und Sachsen-Anhalt haben, wie schon gesagt wurde, inzwischen alle Länder mit einer zweistufigen Landesverwaltung diesen Schritt vollzogen. Für das bisher zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bietet dieser Schritt eine Entlastung. Zwar werden nicht viele Kapazitäten frei, aber jene, die frei werden, können für neue Aufgaben eingesetzt werden. Wie Minister Axel Vogel im Agrar- und Umweltausschuss mitgeteilt hat, sollen diese Kapazitäten auch für die Umsetzung der Brandenburger Qualitätszeichen eingesetzt werden, deren Vorstellung wir im Rahmen der virtuellen Grünen Woche erwarten können.

Dennoch wollen wir, wie schon gesagt wurde, den Prozess der Zuständigkeitsübertragung begleiten und in diesem Rahmen noch einmal Gespräche mit den Industrie- und Handelskammern und weiteren Beteiligten führen.

Damit wollte ich eigentlich zum Schluss kommen und um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten. Aber ich möchte noch ganz kurz auf Herrn Hünich eingehen, der uns aufgefordert hat, mit den Sachverständigen zu reden. Ich denke, wir sind genau den richtigen Weg gegangen. Wir haben mit den Menschen gesprochen, um die es eigentlich geht, nämlich mit den Verbänden, die aus der Landwirtschaft, aus der Forstwirtschaft, aus dem Gartenbaubereich kommen. Das sind ja jene, die von den Sachverständigen Gebrauch machen, und sie müssen ja vor allen Dingen wissen, welche Ansprüche sie gerechtfertigt sehen wollen.

– Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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