– Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir sind inzwischen im 30. Jahr der Sanierung der Alttagebaue aus DDR-Zeiten. Und es ist immer noch kein Ende abzusehen. Seit 1992 wurden im Fünf-Jahres Rhythmus Verwaltungsabkommen zwischen den ostdeutschen Kohleländern und dem Bund zur Tagebausanierung im Lausitzer und Mitteldeutschen Revier geschlossen. Bis zum Jahr 2020 wurden für die Sanierung insgesamt über 11 Milliarden Euro aufgewendet. Allein im laufenden Verwaltungsabkommen für den Zeitraum 2018 bis 2022 sind 1,23 Milliarden Euro eingeplant, von denen rund 565 Millionen Euro im Land Brandenburg eingesetzt werden. Damit entsteht unter anderem das Lausitzer Seenland mit seiner touristischen Infrastruktur. Die extra eingerichtete Flutungszentrale sorgt für die Flutung der Seen und die ständige Nachsorge, um festgelegte Wasserstände zu halten. Trotz guter Planung läuft nicht alles nach Plan. Immer wieder kommt es zu unvorhergesehenen Problemfällen, die bevorzugt behandelt werden müssen. So wurden insgesamt 19 Gebiete in den sanierten Tagebaufolgelandschaften identifiziert, in denen teils umfangreiche nachträgliche Sanierungsarbeiten notwendig sind, nachdem es zu Bodensenkungen, Grundbrüchen und Rutschungen gekommen ist. Viele für die Landnutzung und den Tourismus bereits freigegebene Bereiche mussten deshalb auf unbestimmte Zeit wieder gesperrt werden. Und nicht nur touristische Strecken sind betroffen. Die Sperrung der B169 zwischen Senftenberg und Großräschen ist mit massiven Einschränkungen und Umleitungen für den Straßenverkehr verbunden. Oder denken wir an die Rutschung von 2018 im Senftenberger See, der seit 1975 touristisch genutzt wird. Hier müssen Teile der Böschung nun aufwendig über ca. 20 Jahre saniert werden, was mit monatelangen Sperrungen des Sees verbunden ist. Auch die Rutschung im Knappensee im Jahr 2021 führt zu Umplanungen und Verzögerungen bei der Sanierung. Das prominenteste Beispiel dürfte der seit 40 Jahren touristisch fest etablierte Helenesee bei Frankfurt/Oder sein. Auch er wurde 2021 wegen plötzlicher Rutschungen im Uferbereich gesperrt und musste ebenfalls in die Liste der nachträglichen Sanierungsfälle aufgenommen werden. Neben diesen lokalen Problemen gibt es noch übergreifende Herausforderungen. Das ist zum einen die Sanierung des Lausitzer Wasserhaushaltes im Zuge des Braunkohlenausstiegs – egal wann er kommt – und zum anderen die Belastung von Spree und Schwarzer Elster mit Eisenhydroxid und Sulfat. Diese Fracht bedroht den Lebensraum der betroffenen Gewässer, insbesondere das UNESCO-Biosphärenreservat Spreewald und die Trinkwasserversorgung bis nach Berlin. Seit 2013 werden große Anstrengungen unternommen, um die Eisenfracht in Spree und Schwarzer Elster zu reduzieren. Allein die Grundwasserbehandlungsanlage in Plessa verschlingt rund 60 Millionen Euro für ihren Bau. Hinzu kommen demnächst die Unterhaltungskosten der Anlage und die Entsorgungskosten für den herausgefilterten Eisenhydroxidschlamm. Weitere Brennpunkte bestehen an der Spreewitzer Rinne südlich Spremberg, an der Talsperre Spremberg und an den südlichen Spreewaldzuflüssen. Spätestens seitdem das Ausmaß dieser Belastungen bekannt wurde, ist klar: Das Erbe des Braunkohlenbergbaus wird uns noch Jahrzehnte begleiten und erhebliche Ressourcen für die Sanierung der Tagebaufolgelandschaft und den Schutz der Gewässer verschlingen. Inzwischen wird auch in führenden Kreisen im Umfeld der an der Sanierung beteiligten Institutionen von Ewigkeitskosten gesprochen. Und natürlich kann man sich nicht bis in alle Ewigkeit von einem 5-Jahres-Verwaltungsabkommen zum nächsten hangeln. Die Forderung nach einer langfristigen Finanzierungslösung ist daher völlig berechtigt und es ist an der Zeit, das Problem anzugehen. Nicht umsonst steht im Koalitionsvertrag der Ampelregierung auf Seite 61: „Geprüft wird die Errichtung einer Stiftung oder Gesellschaft, die den Rückbau der Kohleverstromung und die Renaturierung organisiert.“ Damit ist die Tür geöffnet, um die Finanzierung der Sanierungs- und Nachsorgearbeiten im Lausitzer Revier auf lange Sicht zu regeln. Und Sie können sicher sein, dass wir da dranbleiben. Aber der Frage, welches Finanzierungsmodell zur Anwendung kommt – ob Stiftung, Gesellschaft, Staatsvertrag oder ganz was anderes – sollten wir dabei nicht vorgreifen.
Deshalb lehnen wir den Antrag von BVB/Freie Wähler ab.
Danke für die Aufmerksamkeit!
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