– Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sorge ums Wasser ist ja ein Thema, das bei den Freien Wählern in dieser Legislatur eine besondere Rolle spielt, was ja insgesamt zu begrüßen ist.
Über die beiden nun vorliegenden Anträge freue ich mich besonders, weil sie mal nicht explizit die Wasserver- und Entsorgung von Tesla zum Thema haben, sondern einfach nur mal das Grundwasser als solches.
Und es ist völlig richtig, dass wir dem Grundwasser mehr Aufmerksamkeit widmen müssen. Nicht umsonst hat unser grün geführtes Umweltministerium im März dieses Jahres den sachlichen Teilabschnitt zur mengenmäßigen Grundwasserbewirtschaftung für den Wasserversorgungsplan vorgelegt.
Hier wird nicht nur die die mengenmäßige Ausgangssituation mit 71 herausgearbeiteten Bilanzgebieten beschrieben. Es werden auch die Entwicklung des Wasserbedarfes und die Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasserdargebot analysiert. Man hat sich mit geeigneten Bewertungsinstrumenten auseinandergesetzt, um bessere Vorhersagen zur Grundwasserstandsentwicklung und ein besseres Monitoring anzubieten. Und letztlich wurden erste Maßnahmen für eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung vorgeschlagen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung eines Klimawandelabschlags, damit nur so viel Wasser aus dem Grundwasser entnommen wird, wie unter den Bedingungen der Klimakrise nachgebildet werden kann. Dazu gehören die Optimierung des Landesmessnetzes der Grundwasserpegel und eine Reihe weiterer Untersuchungen. Dazu gehört auch die Entwicklung eines WEB-Gis-Tools zur einheitlichen Herangehensweise für die Grundwasserbilanzierung, die sowohl von den unteren als auch von den oberen Wasserbehörden in Genehmigungsverfahren genutzt werden soll.
Es ist also einiges auf den Weg gebracht worden, um die künftige Grundwasserbewirtschaftung auf solide fachliche Füße zu stellen. Und natürlich sehen wir auch, dass parallel dazu in der Praxis bereits einiges getan werden kann, um die Grundwasserneubildung zu fördern und das Wasser in der Landschaft zu halten.
Aber irgendwie muten die beiden Anträge von BVB/Freie Wähler doch wie Schnellschüsse an, irgendwo aufgeschnappt, grundsätzlich richtig, aber irgendwie nicht so richtig zu Ende gedacht. Nehmen wir mal den Antrag, bis zum Jahr 2027 – also innerhalb der nächsten 5 Jahre – alle rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um den flächendeckenden Bau und Einsatz der sogenannten 4. Klärstufe bei den kommunalen Wasserver- und entsorgungsbetrieben sicherzustellen. Erstens ist die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die von den Kommunen beauftragten Wasserverbände können sich dazu auf die vom Land bereitgestellten fachlichen Grundlagen stützen.
Aber das Land kann den Verbänden nicht vorschreiben, innerhalb von 5 Jahren die 4. Reinigungsstufe zu installieren. Mal abgesehen von den Ressourcen für Planung, Genehmigungsverfahren und Bau dürften die Verbände auch finanzielle Engpässe haben, die auch das Land Brandenburg in dieser Größenordnung nicht auffangen kann. Im Berliner Klärwerk Schönerlinde wird gerade die erste Ozonierungsanlage zur Spurenstoffentfernung – also die 4. Reinigungsstufe – aufgebaut. Hier werden die Abwässer von rund 750.000 Menschen geklärt. Bei der Investitionssumme von rund 200 Millionen Euro bekommt man eine Ahnung, was die Aufrüstung mit der 4. Reinigungsstufe landesweit bedeutet. Aber klar, die 4. Reinigungsstufe muss kommen, um die regionalen Wasserkreisläufe zu schließen und das Wasser im Land zu halten.
Den Prüfauftrag dazu an die Landesregierung haben wir in unserem Wasserantrag bereits formuliert und werden ihn in der nächsten Sitzung des Umweltausschuss vorstellen.
Aber eine Verpflichtung für die Kommunen bis 2027 werden wir daraus nicht machen und den Antrag von BVB/Freie Wähler deshalb ablehnen.
Im zweiten Antrag wird gefordert, die Kommunen für den Bau von Rückhaltebecken oder anderen Retentionsanlagen zum Auffangen und Versickern von Regenwasser finanziell derart zu unterstützen, dass diese in den nächsten 5 Jahren flächendeckend geplant und gebaut werden können. Auch das ist ein heres Ziel, das man grundsätzlich nur unterstützen kann.
Aber mit Geld allein ist es nicht getan. Zunächst braucht man einen Plan. Und diese Pläne werden derzeit in den Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der regionalen Niedrigwasserkonzepte erstellt. Und wenn es um Geld geht, empfehle ich einen Blick in die Richtlinie unseres Umweltministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes. Unter Punkt 2.3 finden sich hier die Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft bei einer Förderung von 100 % für die Umsetzung der Maßnahmen.
Insofern sehe ich diesen Antrag als erfüllt, so dass wir ihn getrost ablehnen können.
Danke für die Aufmerksamkeit!
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