Presseinformation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Potsdam, 16.11.2022
Bei der heutigen Landtagssitzung wollte Isabell Hiekel, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom Umweltminister Axel Vogel wissen, was die Landesregierung seit der Umweltkatastrophe vom August 2022 an der Grenzoder unternommen hat, um den Ausbau auf polnischer Seite zu stoppen. Zur Antwort sagt sie:
„Das massive Fischsterben an der Oder diesen Sommer hat gezeigt, wie fragil das Ökosystem Oder in Zeiten der Klimakrise ist. Vor diesem Hintergrund, aber auch zur konsequenten Umsetzung geltenden Rechts, müssen wir bei geplanten und laufenden Ausbaumaßnahmen an der Grenzoder genau hinschauen und hinterfragen, ob und wie die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Ziele des Hochwasserschutzes berücksichtigt werden. Oberstes Ziel muss es sein, die Revitalisierung der Oder nach der Umweltkatastrophe sicherzustellen und die Widerstandsfähigkeit des Flusses im Klimawandel zu stärken. Der Verstoß gegen europäisches Umweltrecht unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes darf nicht geduldet werden. Ich begrüße daher sehr, dass Umweltminister Axel Vogel am gestrigen Tag Klage gegen den Widerspruchsbeschluss der Regionaldirektion für Umweltschutz eingelegt hat. Damit wird sichergestellt, dass die naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Einwände von Seiten Brandenburgs im Verfahren weiterhin Beachtung finden müssen.“
Hintergrund:
Nachdem am 18. März 2020 das grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) für das Projekt „Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten am Grenzfluss Oder im Rahmen des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und der Weichesel“ mit dem Umweltbeschluss der Regionaldirektion für Umweltschutz in Stettin beendet wurde, hat das Brandenburgische Umweltministerium Widerspruch dagegen eingelegt. Grundlage für den Widerspruch waren und sind nach wie vor erhebliche naturschutzfachliche und wasserwirtschaftliche Bedenken sowie die Gewährleistung der Einhaltung von europäischem Umweltrecht. Die Entscheidung zum Widerspruch wurde von polnischer Seite mehrfach vertagt und erst am 16. August 2022 veröffentlicht. Da die fachlichen Bedenken zum Vorhaben nach wie vor bestehen und im UVP-Verfahren nicht gänzlich geklärt wurden, hat das Umweltministerium am gestrigen Tag eine Klage gegen die abschlägige Entscheidung zum Widerspruch eingelegt.
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