Kleine Anfrage 3051
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung
Mit dem Braunkohleabbau im Tagebau Jänschwalde sind Grundwasserabsenkungen verbunden, die unter anderem die grundwasserabhängigen Flächen im Gebiet der Jänschwalder Laßzinswiesen beeinflussen. Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 29.03.1996 ist die LEAG als Bergbautreibende mit der Durchführung eines Biomonitorings beauftragt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, die Dynamik der biotischen und abiotischen Verhältnisse vor und während der bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen zuverlässig zu dokumentieren, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und deren Erfolg zu überwachen. Seit dem Jahr 1992 finden umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Jänschwalder Laßzinswiesen statt, die anteilig als Naturschutzgebiet und Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet) ausgewiesen sind. Das Biomonitoring begann im Jahr 1997. Seit 2002 gibt es ein umfassendes Dauer-Monitoring mit jährlichen Berichten. Seitdem hat sich der Zustand augenscheinlich verschlechtert. Das Feuchtgebiet ist nach Aussagen von Anwohnern zunehmend ausgetrocknet und Bäume sind in Größenordnungen abgestorben bzw. sind in diesem Niederungsgebiet im Absterben begriffen.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche biotischen und abiotischen Faktoren werden im Rahmen des Monitorings auf welchen Flächen der Laßzinswiesen untersucht?
- Welche Ergebnisse gibt es hinsichtlich der biotischen und abiotischen Faktoren? Bitte eine zusammenfassende Darstellung mit Aussagen zu den Trends der Entwicklungen der einzelnen Faktoren und Indikatoren.
- Findet im Rahmen des Monitorings eine Wasserstufenkartierung statt und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist man gekommen?
- Innerhalb des ca. 2000 Hektar umfassenden Niederungsgebietes der Laßzinswiesen befinden sich Moorgebiete unterschiedlicher Größe. Wie hat sich die Ausdehnung und Beschaffenheit der Moorböden unter dem Einfluss der Grundwasserabsenkung entwickelt?
- Bei der Austrocknung der Moorböden ist mit größeren Emissionen von Treibhausgasen zu rechnen. Hat hierzu im Rahmen des Monitorings eine Bilanzierung stattgefunden und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist man gekommen?
- Im FFH-Lebensraumtyp „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ (LRT 9160) im Bereich der Laßzinswiesen sterben augenscheinlich die Großbäume, insbesondere die charakteristischen Arten, ab. Hat sich der Erhaltungszustand des LRT 9160 durch die bergbaubedingte Grundwasserabsenkung verschlechtert und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen?
- Wie hat sich die Grundwasserabsenkung auf die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen ausgewirkt, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bewirtschaftung und entsprechende Erträge zu gewährleisten und welchen Erfolg haben die ergriffenen Maßnahmen?
- Wird das Monitoring in der entsprechenden Form weitergeführt oder sind Anpassungen vorgesehen, um die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung noch besser zu beschreiben?
- Wurden die in der Wasserrechtlichen Erlaubnis festgeschriebenen Ziele hinsichtlich der Erhaltung des Gebietes erreicht?
- Falls die Ziele zur Erhaltung des Gebietes nicht erreicht wurden: Kann man hier von einem Eingriff in Natur und Landschaft entsprechend § 14 BNatSchG oder von einem Umweltschaden nach dem Umweltschadensgesetz ausgehen? Bitte begründen.
- Welche Maßnahmen hat die zuständige Behörde eingeleitet, um die entstandenen Beeinträchtigungen und Schäden, insbesondere den abgestorbenen bzw. absterbenden Baumbestand zu ersetzen?
- Welche wasserwirtschaftlichen Entwicklungen sind mit dem Auslaufen des Tagebaus Jänschwalde zum Jahresende 2023 zu erwarten und welche Maßnahmen ergreift die zuständige Behörde, um weitere Beeinträchtigungen der Jänschwalder Laßzinswiesen in Zukunft zu unterbinden?
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