– Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer*innen an den Bildschirmen,
Die Weidetierhaltung hat für uns in Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert, weil sie zu Erhaltung unserer Kulturlandschaft beiträgt, weil es sich um eine artgerechte Tierhaltung handelt und weil sie einen großen Anteil an der Erhaltung der Artenvielfalt hat, insbesondere wenn auf den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika verzichtet wird.
Deshalb begrüße ich die Initiative unserer bündnisgrünen Bundesumweltministerin Steffi Lemke, den Abschuss von schadstiftenden Wölfen zu vereinfachen.
Der Vorschlag sieht vor, dass für Wölfe in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung unmittelbar in einem Umkreis von 1000 Metern für 21 Tage erteilt werden kann. Eine vorherige DNA-Analyse soll nicht mehr nötig sein.
Dieser Vorschlag wird derzeit mit Bund und Ländern diskutiert und wir können davon ausgehen, dass dazu in den nächsten Wochen konkrete Handlungsansätze und Regelungen auf den Tisch kommen.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass unsere brandenburgische Wolfsverordnung dann geändert werden kann, um schadstiftende Wölfe schneller und ohne bürokratisches „Monsterverfahren“ zu entnehmen. Damit wollen wir mehr Sicherheit für die Weidetierhalter und ihre Tiere schaffen.
Nun haben wir im Nachgang unserer Ausschussreise nach Schweden noch einen zweiten Antrag der AfD zum Thema Wolf zu behandeln. Wir wollen hoffen, werte AfD-Fraktion, dass Sie künftig nicht alle Themen im Doppelpack abhandeln. Das kann man doch auch etwas effektiver angehen.
Im Kern geht es in diesem Antrag darum, generell die Jagd auf den Wolf zu eröffnen. Die AfD geht hier offensichtlich davon aus, dass mit der Deklaration eines guten Erhaltungszustandes und der Aufnahme in das Jagdgesetz der Wolf generell zum Abschuss freigegeben werden kann.
Das ist nicht richtig. Denn der Wolf unterliegt trotzdem dem Naturschutzrecht und ist nach Bundes- und EU-Recht streng geschützt. Und das aus guten Gründen, die ich hier jetzt nicht zum x-ten mal wiederholen will. Der Wolf würde mit der Aufnahme ins Jagdrecht zu einem sogenannten Doppelrechtler werden und dem Jagdrecht sowie dem Naturschutzrecht unterliegen.
Konkret bedeutet das: Alle Maßnahmen zum Monitoring, Management, zur Forschung und zum Herdenschutz erfolgen weiterhin durch die Behörden, die für die Umsetzung des Naturschutzrechtes zuständig sind.
Der Abschuss wäre weiterhin nur für den Einzelfall zu genehmigen und diese Abschussgenehmigungen wären weiterhin durch die Unteren Naturschutzbehörden zu erteilen.
Und natürlich sehe ich hier auch die Notwendigkeit, die Jägerschaft intensiv in das Wolfsmanagement einzubeziehen. Aber eine Entnahme von Wölfen auf der Basis des Jagdrechts ist nicht möglich.
Der Abschuss von Wölfen ist nur im Sinne einer sogenannten Schutzjagd zu rechtfertigen, nämlich wenn von ihnen eine direkte Gefahr für Menschen oder Weidetiere ausgeht.
Die AfD schielt auf die Lizenzjagd, wie sie entgegen des EU-Rechts in Schweden durchgeführt wird. Und nicht umsonst ist deshalb dort auch ein EU-Verletzungsverfahren anhängig.
Das Ziel der schwedischen Lizenzjagd auf Wölfe ist es, die Anzahl der Wolfsterritorien dort zu vermindern, wo die Wolfsdichte am größten ist und die Anzahl der Wölfe auf einem vom Menschen festgelegten Niveau zu halten. Und auch wenn die Ober- und Untergrenzen für die Wolfsbestände in Schweden durch Ergebnisse aus dem Monitoring untersetzt werden, es bleibt eine Jagd, die wissenschaftlich nicht begründbar ist.
Denn, und das beweisen die Zahlen aus Brandenburg, wenn die die geeigneten Wolfshabitate alle besetzt sind, bleibt die Anzahl der Territorien in der Summe etwa gleich.
In Schweden geht es vielmehr darum, die Akzeptanz des Wolfes bei Jägern und in der Bevölkerung zu fördern. Aber das kann kein Grund für die Jagd auf eine streng geschützte Art sein.
Ich fasse zusammen: Wir unterstützen den schnelleren unkomplizierten Abschuss von schadstiftenden Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung, aber eine allgemeine Jagd auf Wölfe, wie immer man sie auch nennt, wird es mit uns nicht geben.
Wir lehnen den Antrag natürlich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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