Pressemitteilung, Cottbus, 20.11.2023
Der Klimawandel führt zur Häufung von Extremwetterereignissen und damit auch zu mehr Starkregen. Das heißt, in kurzer Zeit fällt meist lokal begrenzt viel mehr Regen als normal üblich. Starkregen ist nicht nur eine Gefahr für Leib und Leben, sondern führt auch zu erheblichen, materiellen Schäden. Um dem entgegenzuwirken, fördert das Klimaschutzministerium ab 2024 Starkregenvorsorge in den Kommunen mit insgesamt 25 Mio Euro. Gefördert werden Handlungskonzepte mit Bestandsanalysen, Gefährdungs- und Risikoanalysen, deren Beurteilung und Maßnahmenentwicklung. Zudem werden darauf aufbauende bauliche und technische Maßnahmen gefördert, die zur Minimierung von Starkregengefahren beitragen. Die Förderung ist Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie des Landes Brandenburg.
Dazu erklärt die für den Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus zuständige bündnisgrüne Abgeordnete Isabell Hiekel:
„Die ab 2024 zur Verfügung stehenden Fördermittel sind ein wichtiger Beitrag, um die Menschen in den Städten und Gemeinden im Landkreis ganz konkret vor Schäden durch Starkregen zu schützen. Denn Überschwemmungen, Unterspülungen, und nasse Keller können dramatische Folgen haben. Starkregenvorsorge ist deshalb ein wichtiger Aspekt bei der Anpassung an den Klimawandel. Um Schäden für die Infrastruktur und im privaten Bereich vorzubeugen, brauchen wir deshalb in den einzelnen Kommunen ein effektives Starkregenrisiko-Management. Ich freue mich, dass es jetzt bald die Möglichkeiten für die Kommunen gibt und möchte sie ermuntern, von der Förderrichtlinie Gebrauch zu machen, um extremen Ereignissen vorzubeugen.“
Hintergrund:
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereich Starkregenvorsorge wird im Dezember 2023 veröffentlicht. Anträge sind ab Januar 2024 über das Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich. Für die ‘Starkregenvorsorge‘ stehen 19 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln bereit. Weitere bis zu sechs Millionen Euro stellt das Klimaschutzministerium zur Verfügung. Die Förderperiode läuft bis 2027. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden sowie kommunale, nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen.
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