Presseinformation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Potsdam, 18.12.2023
Zwischen Seelow und Gusow in Märkisch-Oderland sollen 250 Jahre alte Stieleichen für den Straßenbau gefällt werden, der rbb berichtete. Über die Erhaltung und Entwicklung der Brandenburger Alleen hatte Isabell Hiekel, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Landesregierung eine Kleine Anfrage gestellt. Zu deren Antwort sagt sie:
„Die aktuelle Diskussion um die 250 Jahre alten Eichen zwischen Seelow und Gusow zeigt, wie wichtig den Brandenburgern und Brandenburgerinnen ihre Alleen sind. Und das zu Recht! Die Zahlen der gefällten und nachgepflanzten Alleebäume in den letzten fünf Jahren zeigen, dass hier großer Handlungsbedarf besteht. Alleebäume haben es besonders schwer, weil sie Hitze und Trockenstress sowie Maßnahmen wie Verschnitt, Streusalz und Belastungen im Wurzelbereich in extremer Weise ausgesetzt sind. Es wird höchste Zeit, dass wir unsere Alleen besser schützen und mindestens so viele Alleebäume nachpflanzen, wie gefällt werden. Zu begrüßen ist, dass an einer neuen Alleenkonzeption für das Land gearbeitet wird. Ich verbinde damit auch die Erwartung, dass besonders an Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen ein besserer Alleenschutz umgesetzt werden kann.“
Hintergrund
13.265 Alleebäume wurden an Brandenburger Landesstraßen zwischen 2018 und 2022 gefällt, aber nur 3.747 Bäume nachgepflanzt. Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Spitzenreiter beim Verlust von Alleebäumen ist der Landkreis Havelland, gefolgt von Märkisch-Oderland und dem Landkreis Uckermark.
5.616 Kilometer umfasst das Netz der Landesstraßen in Brandenburg. Davon befinden sich 4.080 km außerhalb von Ortschaften. Bei der Straßenverkehrszählung 2021 wurden 702 Kilometer festgestellt, an denen die durchschnittliche Verkehrsstärke kleiner als 1.000 Fahrzeuge pro Tag war. An 227 Kilometer lag die Verkehrsstärke sogar unter 500.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h ist laut Landesregierung grundsätzlich geeignet, dazu beizutragen, den Zielkonflikt zwischen Alleenerhalt und -neuanlage sowie Verkehrssicherheit bei Landesstraßen mit geringerem Verkehrsaufkommen zu lösen. Der Abstand der Bäume vom befestigten Fahrbahnrand muss dafür mindestens 4,50 Meter betragen und anhand einer Einzelfallprüfung die Randbedingungen betrachtet werden. Dazu bedarf es einer Anpassung der StVO sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO auf Bundesebene. Das Land Brandenburg hatte den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz hinsichtlich des verbesserten Alleenschutzes der letzten zwei Jahren zugestimmt.
Fachgespräch der Fraktion zum Alleenschutz im Januar
Zum Fachgespräch „Was erwarten wir von der neuen Alleenkonzeption?“ lädt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 11. Januar 2024 in den Landtag Brandenburg ein. Erwartungen an die neue Alleenkonzeption werden hier untersetzt. Behandelt wird auch das in Gründung befindliche Alleenkompetenzzentrum. Hier geht es zur Anmeldung.
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