Kleine Anfrage 3343
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung
Als eines der vier moorreichsten Länder der Bundesrepublik hat Brandenburg eine besondere Bedeutung bei der Erhaltung und Renaturierung naturnaher Moore und bei der klimaneutralen Nutzung von Moorböden. Mit dem Beschluss des Moorschutzprogramms hat sich die Landesregierung auf das künftige strategische Vorgehen bei der Umsetzung des Moorschutzes im Land verständigt und erfüllt damit den Landtagsbeschluss vom 14. Mai 2020 (Drucksache 7/1122-B). Als prioritäres Ziel soll der Ausstoß von Klimagasen reduziert werden, der bei der Entwässerung von Moorböden stattfindet.
Die Entstehung und Erhaltung von Moorböden ist an hohe Grundwasserstände gebunden. Wird Moorboden entwässert und damit belüftet, setzt er Klimagase frei. Im Land Brandenburg entweichen aus ca. 260 000 ha organischer Böden so jährlich 6 Mio t CO2-Äquivalente. Dies übertrifft sogar die Emissionen aus dem Verkehrssektor. Bis zum Jahr 2030 sieht das Moorschutzprogramm deshalb eine Reduktion der Treibhausgase um 750 000 Mio t vor. Dies ist nur durch die Anhebung von Wasserständen in den Mooren und folgerichtig die Umstellung der Bewirtschaftung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich. Denn nasse Moorböden erfordern in der Regel andere Bewirtschaftungsweisen und eine andere Verwertung der produzierten Biomasse.
Die Landesregierung hat zur Erreichung dieses Ziels zwei Förderprogramme aufgelegt, um Landwirte in diesem freiwilligen Transformationsprozess zu unterstützen. Mit der Förderrichtlinie AUKM „Moorbodenschutz“ im Rahmen der GAP gibt es eine flächenbezogene, aufsattelnde Förderung für eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung von Moorböden mit hoher Stauhaltung. Über die Richtlinie „Klima-/Moorschutz investiv“ aus dem Zukunftsinvestitionsfonds werden Investitionen für die klima-/moorschonende Nutzung von Flächen in der Moorgebietskulisse des Landes gefördert.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche konkreten Ziele werden mit der Förderung über die beiden Programme verfolgt und welche konkreten Maßnahmen werden über die beiden Richtlinien zum Moorbodenschutz gefördert?
- Wie sind die wesentlichsten Förderbedingungen und wie wurden die Landwirtinnen und Landwirte über die Fördermöglichkeiten informiert?
- Die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ wurde bereits in der vorangegangenen Förderperiode angeboten. Wie hat sich die Anzahl der Anträge seit Beginn dieser Fördermaßnahme entwickelt und welchen Flächen werden davon erfasst? Bitte nach Jahren auflisten.
- Die Richtlinie „Klima-/Moorschutz investiv“ ist mit dem neuen Förderzeitraum im Jahr 2023 an den Start gegangen. Wie viele Anträge wurden für diese Richtlinie gestellt und welche Fläche ist davon erfasst?
- Wie groß ist die Moorfläche im Land, die in dieser Förderperiode über die AUKM-Förderung „Moorbodenschutz“ gefördert werden kann?
- In welchen Umfang werden in diesem Jahr und in den Folgejahren finanzielle Mittel zur Umsetzung der beiden Förderprogramme ausgereicht? Bitte getrennt nach Richtlinien darstellen.
- Sind die finanziellen Mittel für die mittelfristig zu erwartenden Anträge ausreichend und welche Rückschlüsse ergeben sich daraus mit Blick auf die Weiterführung und finanzielle Ausgestaltung der Förderrichtlinien?
- Wo liegen die Herausforderungen bei der Umsetzung der Förderrichtlinien und welche Lösungsansätze gibt es?
- In welcher Form erfolgt ein Monitoring zu den Ergebnissen der Förderrichtlinien.
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