Pressemitteilung, Cottbus, 28.02.2024:
Der Landtag hat am 21.02.2024 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem „Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verstärkt. Bereits im Januar 2024 hat die Landesregierung, auf Initiative der Frauen- und Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher einen Aktionsplan beschlossen, um wirksam gegen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorzugehen. Das vom Landtag beschlossene Gesetz sowie der Landesaktionsplan sind wichtige Schritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention, die seit 2018 in Deutschland in Kraft ist und alle staatlichen Ebenen verpflichtet, Frauen vor Gewalt zu schützen. Wie notwendig dies ist, verdeutlichen die Zahlen der Polizeistatistik. Von den im Jahr 2022 von der Polizei brandenburgweit erfassten 5853 Fällen häuslicher Gewalt waren in zwei Drittel der Fälle Frauen betroffen. In der Polizeidirektion Süd wurden 1400 Fälle häuslicher Gewalt erfasst, davon 557 Fälle in der Polizeiinspektion Cottbus/Spree-Neiße.
Dazu erklärt die für Cottbus und Spree-Neiße zuständige bündnisgrüne Abgeordnete Isabell Hiekel:
„Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und leider auch in unserem Landkreis nach wie vor ein großes Problem. Jede betroffene Person ist eine zu viel. Die Zahlen der Polizeistatistik sind erschreckend und machen deutlich, dass wir endlich schneller und besser handeln müssen, insbesondere, da hierbei eine noch höhere Dunkelziffer anzunehmen ist. Ziel ist es, Frauen ein gewaltfreies und sicheres Leben durch präventive Maßnahmen zu ermöglichen. Gewalt an Frauen und Mädchen hat keinen Platz in unserer Gesellschaft!“
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