Presseinformation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Potsdam, 13. März 2024
Mit dem Klimaplan und dem Moorschutzprogramm hat die Landesregierung den Moorbodenschutz als Klimaschutzaufgabe festgelegt. 80 Prozent der Moorbodenfläche in Brandenburg werden landwirtschaftlich genutzt. Für die Umstellung auf eine moorschonende Bewirtschaftung bietet das Umwelt- und Klimaschutzministerium zwei Richtlinien für Landnutzende an. Mit einer Kleinen Anfrage hat sich Isabell Hiekel, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, über den Erfolg und die Nachfrage nach den Richtlinien erkundigt. Zur Antwort sagt sie:
„Die steigende Nachfrage nach den beiden Förderrichtlinien zum Moorschutz zeigt, dass wachsendes Interesse an einem angepassten Wassermanagement und einer moorschonenden Bewirtschaftung auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen besteht. Das zeigt uns, dass Landwirtinnen und Landwirte zunehmend die Potenziale eines besseren Wasserrückhalts und der Wertschöpfung etwa durch die Erzeugung von Moorbiomasse und die Haltung von moorangepassten Nutztierrassen erkennen und nutzen wollen. Mehr Angebote für fachliche Beratung und Hilfestellung bei der Planung und Umsetzung von Moorschutzprojekten können weitere Potenziale erschließen und dazu beitragen, die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Eine landeseigne Moorschutzagentur könnte perspektivisch eine verlässliche Anlaufstelle für Landnutzende und Projektträger sein, um die Vorbereitung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen schneller und unkompliziert zum Erfolg zu führen. Im Rahmen der Umsetzung des Klimaplanssollte dies geprüft werden, dennletztendlich ist Moorschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, um unsere Klimaziele zu erreichen und attraktive Geschäftsmodelle für moorschonende Landwirtschaft im ganzen Land zu etablieren.“
Hintergrund:
Als eines der vier moorreichsten Länder der Bundesrepublik hat Brandenburg eine besondere Bedeutung bei der Erhaltung und Renaturierung naturnaher Moore und bei der klimaneutralen Nutzung von Moorböden. Als Teil des Klimaplans für Brandenburg soll der Ausstoß von Klimagasen bis 2030 um 750 000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr reduziert werden. Dafür braucht es die Anhebung der Wasserstände auf weiterhin genutzten Flächen sowie den konsequenten Schutz der wenigen naturnahen Moore und Renaturierung einzelner ungenutzter Moorflächen. Durch die Anhebung der Wasserstände auf maximal 30 cm unter Flur auf den genutzten Flächen soll sichergestellt werden, dass eine wirtschaftliche Nutzung bei gleichzeitiger Reduzierung der Klimagasemissionen gewährleistet wird. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unterstützt Landnutzende über zwei Förderrichtlinien bei der Umstellung auf moorschonende und -erhaltende Bewirtschaftung. Die Förderung im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen „Moorbodenschutzmaßnahmen“ wurde bereits in der vorherigen Förderperiode angeboten und nachgefragt. Mit der neuen Periode ab 2023 ist die Anzahl der Anträge um das Achtfache gestiegen. Es wurden 84 Anträge und rund 6.500 Hektar Fläche für die Förderung beantragt. Die Richtlinie „Klima-/Moorschutz investiv“ wird seit 2023 angeboten und umfasst unter anderem auch die Investitionen zur Einrichtung und Erneuerung von Stauanlagen, die Grundlage für ein angepasstes Wassermanagement auf den Flächen sind. Hier wurden bisher bereits 25 Anträge eingereicht, die eine Fläche von ca. 2200 Hektar umfassen.
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