Pressemitteilung, Cottbus, 06.05.2024
Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Brandenburger Landtag am 24.04.2024 das Hinweisgebermeldestellengesetz (Whistleblowergesetz) beschlossen. Damit verbessert die Landesregierung die Möglichkeiten für sogenannte Whistleblower, Missstände und Rechtsverstöße auf kommunaler Ebene zu melden und setzt damit eine EU-Richtlinie (2019/1937) um. Das Gesetz verpflichtet Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohnern, Meldestellen einzurichten, an die sich Beschäftigte mit Hinweisen auf Verstöße wenden können. Entsprechende Meldestellen müssen in Spremberg (21.585 EW), Forst (17.855 EW) und Guben (16.363 EW) sowie in der Stadt Cottbus (99.515 EW) eingerichtet werden. Bei positiver Bevölkerungsentwicklung auch in der Gemeinde Kolkwitz (9348 EW). Gemeinden haben die Möglichkeit, die Meldestellen auch gemeinsam zu betreiben, um den Aufwand und die Belastungen gering zu halten. Mit gutem Beispiel vorangegangen ist Oranienburg, wo bereits eine entsprechende Meldestelle eingerichtet wurde.
Zum neu geschaffenen Whistleblowergesetz erklärt die für Spree-Neiße und Cottbus zuständige bündnisgrüne Abgeordnete Isabell Hiekel:
„Whistleblower erfüllen eine wichtige Funktion beim Aufdecken von Missständen und werden nun endlich auch in Spree-Neiße und der Stadt Cottbus besser geschützt. Das vom Landtag beschlossene Gesetz hilft dabei, Rechtsverstöße effektiv aufzuklären und zu beheben. Whistleblower sind wichtige Treiber für positive Veränderungen. Sie helfen dabei Datenschutzverletzungen, Steuerhinterziehung oder Umweltschutzvergehen aufzudecken und derartige Dinge in Zukunft zu verhindern. Daher ist es wichtig, dass sie vor Repressalien, Benachteiligungen und Diskriminierungen geschützt werden und sich künftig namentlich oder anonym an interne Meldestellen wenden können.“
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