Pressemitteilung

Änderung Braunkohlenplan Welzow: LEAG hat noch keine Unterlagen eingereicht. Bündnisgrüne: Prozess nicht weiter verschleppen

Cottbus, 04.03.2021

Der Kohleförderer LEAG ist bislang der Forderung des Landes nicht nachgekommen, Unterlagen zur Änderung des Braunkohlenplans für den Tagebau Welzow einzureichen. Das erklärte der Brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Isabell Hiekel (B 90/Die Grünen) in der letzten Februarwoche. „Grundlage des Planverfahrens sind verfahrensbegleitende Unterlagen des Bergbauunternehmens zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens. Diese wurden unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der neuen Revierplanung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung abgefordert. Bislang liegen meinem Haus noch keine Unterlagen der LEAG vor“, erklärte Minister Beermann. Mit dem beschlossenen Kohleausstieg besteht konkreter Planungsanlass für die Landesregierung, den Braunkohlenplan Welzow-Süd Teilabschnitt I hinsichtlich der Bergbaufolgelandschaft anzupassen. Das Vorhaben wurde bereits im Koalitionsvertrag auf Druck der Bündnisgrünen festgehalten.

„Die LEAG darf den Prozess nicht weiter verschleppen“, fordert die Landtagsabgeordnete der Bündnisgrünen Isabell Hiekel: „Die Menschen in der Lausitz brauchen endlich Planungssicherheit, wie die Region zukünftig gestaltet werden soll“. Sie geht davon aus, dass es eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung im etwa dreijährigen Planungsverfahren für die Anpassung des Braunkohleplans geben wird.

Kritik gibt es unterdessen in Proschim am Verlauf der sogenannten Sicherheitslinie. Nach aktuellem Stand reicht der festgelegte Schutzstreifen am Rand des Tagebaus bis in den Siedlungsbereich und schließt einen alten Bahndamm mit einem Radweg ein, erfuhr Hiekel bei einem Vor-Ort Termin von Anwohnern. Sie fordern die Verlegung der Sicherheitslinie hinter den Bahndamm, der auch Schutz vor dem nahenden Tagebau bietet.

Nach Auskunft von Minister Beermann ist eine Verkleinerung des Schutzstreifens nicht möglich. „Die Sicherheitszone dient maßgeblich der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bevölkerung. … Sie ist zudem der bergbautypischen Infrastruktur vorbehalten. Eine Verkleinerung der Sicherheitszone ist nicht möglich“, heißt es in der Antwort aus dem Infrastrukturministerium. „Da die Verkleinerung der Pufferzone nicht möglich ist, sollte im kommenden Planverfahren die entsprechende Rückverlegung der Tagebaukante geprüft werden“, regt Hiekel an.


Mündliche Anfrage

Sicherheitslinie am Tagebau Welzow-Süd

Mündliche Anfrage 432 der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung


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