Kleine Anfrage

Erhaltung und Entwicklung Brandenburger Alleen

Kleine Anfrage 3193
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung

Die Brandenburger Alleen sind landschaftsprägend, wertvolle Schattenspender und wichtige Elemente für den Biotopverbund. Sie sind aber auch in ihrem Bestand gefährdet, durch Straßenbaumaßnahmen ohne adäquate Nachpflanzungen, durch die Folgen des Klimawandels mit zunehmendem Trockenstress, durch regelmäßige Schnittmaßnahmen, Streusatzeinsatz, Emissionen und Verdichtungen im Wurzelraum. Wie stark die Alleen in ihrem Bestand gefährdet sind, zeigen die Zahlen aus der Antwort der Kleinen Anfrage (Drucksache 7/8662). Demnach wurden in den vergangenen 5 Jahren an Bundes- und Landesstraßen
knapp 13.000 Alleebäume gefällt, aber nur knapp 6.000 Bäume nachgepflanzt, Tendenz fallend. Zahlen für das kommunale Straßen- und Wegenetz liegen nicht vor, hier dürfte sich die Situation aber ähnlich darstellen. Die Ursachen für die zögerliche Nachpflanzung liegen insbesondere in der mangelnden Flächenverfügbarkeit im Zusammenhang mit (noch) geltenden Abstandsregeln bzw. deren Auslegungen durch die Vollzugsbehörden. Wenn Brandenburg ein Alleenland bleiben soll, muss dem Verlust weiterer Alleebäume beherzt und innovativ entgegengewirkt werden.

Das Land Brandenburg hat den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenz (VMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) hinsichtlich des verbesserten Alleenschutzes der letzten 2 Jahre zugestimmt. Hierbei geht es u.a. um Überarbeitung der Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) mit dem Ziel der Erhaltung und vereinfachten Neupflanzung von Straßenbäumen und Alleen und um die Erarbeitung eines neuen Merkblatts für Bäume an Straßen.

Schon heute gibt es Bundesländer, die die Anwendung der Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) flexibel handhaben. Dieses Regelwerk besitzt keine Gesetzeskraft und kann – muss aber nicht – von den Straßenbaulastträgern zur Einführung gebracht werden. Rechtlich wäre es möglich, nur Teile der RPS 2009 zur Anwendung zu bringen bzw. sie nur für bestimmte Straßen zur Anwendung zu bestimmen. Insbesondere die 1:1-Anwendung dieser überarbeitungsbedürftigen Richtlinie ist bei schwach belasteten Straßen kritisch zu bewerten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wieviel Kilometer umfasst das Netz der Landesstraßen in Brandenburg?
  2. Wie viele Alleebäume wurden in den letzten 5 Jahren an Landesstraßen gefällt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.
  3. Wie viele Alleebäume wurden in den letzten 5 Jahren an Landesstraßen nachgepflanzt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln.
  4. Wie hoch ist der Anteil der sich außerorts befindlichen Landesstraßen? (Bitte Angabe in km-Straßenlänge.)
  5. Wie hoch ist der Anteil der sich außerorts befindlichen Landesstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) kleiner 1.000? (Bitte Angabe in km-Straßenlänge.)
  6. Wie hoch ist der Anteil der sich außerorts befindlichen Landesstraßen mit einer DTV kleiner 500? (Bitte Angabe in km-Straßenlänge.)
  7. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei Landesstraßen mit einem DTV kleiner als 1.000 bzw. 500 vor einem Verzicht auf Alleennachpflanzung bzw. Verzicht auf Neuanpflanzung eine Reduzierung der festzusetzenden Geschwindigkeit in dem jeweils betroffenen Straßenabschnitt eine Möglichkeit zur Lösung des Zielkonfliktes zwischen Alleenerhalt/-neuanlage und Verkehrssicherheit darstellt?
  8. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei Landesstraßen mit einem geringen DTV (kleiner als 1.000 bzw. 500) die Mindestabstände für das Nachpflanzen bzw. Neupflanzen von Alleen 3,50m betragen können, wie dies bereits in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt?
  9. Sind der Landesregierung Gerichtsurteile aus Bundesländern, welche die RPS 2009 nicht vollumfänglich anwenden, bekannt, bei denen dies zu Gerichtsverfahren gegen und zu Verurteilungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Baulastträgers bzw. der zuständigen Straßenverkehrsbehörde führte? Wenn ja, können diese Urteile dem Fragesteller benannt werden?
  10. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Fahrzeugrückhaltesysteme an Landesstraßen mit einer geringen DTV an Streckenabschnitten, welche keine Unfallhäufigkeiten aufweisen, entbehrlich sind?
  11. Beabsichtigt die Landesregierung in Konsequenz der inhaltlichen Umsetzung der oben genannten Beschlüsse der VMK unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Bundesländer (z.B. Mecklenburg-Vorpommern), die RPS 2009 bereits vor der Veröffentlichung einer Neufassung derselben, vor allem für den Bereich der schwach belasteten Landesstraßen, modifiziert zur Anwendung zu bringen?
  12. Welche Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) in Brandenburg verfügen über ein aussagefähiges Straßenbaum- bzw. Alleenkataster?
  13. Wie bewertet die Landesregierung das durch die HNE Eberswalde im Rahmen eines DBU-Projektes erarbeitete Instrument eines satellitengestützten Alleenmonitorings?
  14. Ein Alleenkataster besteht bisher nur für die Bundes- und Landesstraßen in Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenwesen. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Alleenkataster auch auf Kreis- und kommunale Straßen in Verantwortung der jeweiligen Straßenbaulastträger aufzubauen?
  15. Welche Rahmenbedingungen wären erforderlich, um die Neuanpflanzung von Alleen insbesondere an schwach befahrenen Straßen und Wegen in kreislicher oder kommunaler Trägerschaft auszubauen.
  16. Wird die Landesregierung den Aufbau eines leistungsfähigen Alleenmonitorings, z.B. nach dem Modell der HNE Eberswalde, initiieren? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, wie soll ein solches System implementiert werden?

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