Beschluss

Beitragsbemessungsverordnung rechtzeitig evaluieren – Vorteils- und verursachergerechte Beitragsdifferenzierung bei Gewässerunterhaltung sicherstellen

Beschluss vom 30. April 2020

Nach der Novelle des Wassergesetzes 2017 kam es immer wieder zu Beschwerden hinsichtlich der Beitragsbemessung für die Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung. Die Beitragsbemessung soll ab 2021 gestaffelt nach Flächengröße, vor allem aber nach Flächennutzung erfolgen. Hierbei werden Siedlungsgebiete von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen unterschieden. Wir fordern die Landesregierung auf die neue Beitragsbemessungsverordnung nach 2 Jahren zu evaluieren.

Weiterführende Informationen

Antrag “Beitragsbemessungsverordnung rechtzeitig evaluieren – Vorteils- und verursachergerechte Beitragsdifferenzierung bei Gewässerunterhaltung sicherstellen”

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