Mündliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), 19.08.2020
Das Calpenzmoor im Einzugsbereich des Tagebaus Jänschwalde steht vor dem Austrocknen. Als europäisches Schutzgebiet der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und als Naturschutzgebiet sollte es besonderen Schutz genießen. Im Rahmen der Zulassung für den Hauptbetriebsplan des Tagebaus Jänschwalde 2020-2023 beauflagte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die LEAG, Schadensbegrenzungsmaßnahmen zum Schutz des Calpenzmoores durchzuführen. So soll unter anderem ab April 2021 eine Wassereinleitung erfolgen, um die Wasserverluste durch die Grundwasserabsenkung im Umfeld des Moores auszugleichen und die wertvollen Lebensräume zu erhalten.
Seit zwei Jahren kommt es zu extremen Wasserstandsverlusten im Moor, die allein mit den klimatischen Bedingungen nicht mehr erklärbar sind. Während für das Calpenzmoor eine bergbauliche Beeinflussung erst ab 2022 prognostiziert wurde, erfolgt für die benachbarten Seen „Pinnower See“, „Großsee“ und “Kleinsee“ seit 2019 auf Grund einer bergrechtlichen Anordnung eine Wassereinleitung durch die LEAG. Im Pinnower See fällt der Wasserstand trotz dieser Wassereinleitung, deren Umfang auf Modellrechnungen zum Wasserhaushalt beruht. Es besteht die Vermutung, dass der bergbauliche Einfluss hier stärker ist als ursprünglich angenommen und dass dieser auch bereits im Calpenzmoor wirkt. Somit wäre das Bergamt in der Pflicht, die LEAG unverzüglich zu Maßnahmen wie Wassereinleitungen im Calpenzmoor aufzufordern.
Ich frage die Landesregierung: Welche Anstrengungen werden im LBGR unternommen, um die Sachlage zum Pinnower See und zum Calpenzmoor aufzuklären und dem weiteren Wasserverlust entgegenzuwirken?
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