Mündliche Anfrage 2108
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung
Die Richtlinie zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes, kurz Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt, finanziert die Umsetzung wichtiger Maßnahmen im Rahmen der regionalen Niedrigwasserkonzepte. Auch gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beitragen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wassermanagements und Abflusssteuerung etwa im Rahmen des Moorschutzes. Mit dem Beschluss „Wasserhaushalt im Klimawandel stabilisieren“ (Drucksa-
che 7/1818-B) wurde die Landesregierung beauftragt, die Richtlinie zu evaluieren und hinsichtlich ihrer Effizienz, Nachhaltigkeit, Kostenentwicklung und Organisation anzupassen, sodass potenzielle Maßnahmenträger die Richtlinie besser nutzen können.
Ich frage die Landesregierung: Welche Anpassungen bei der Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt sind geplant?
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