Beschluss

Antrag zum Naturschutzausführungsgesetz

Beschluss vom 23. September 2020

Mit der Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes machen wir den Weg frei, um auch in Brandenburg das „Grüne Band“ entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument auszuweisen. Das „Grüne Band“ ist nicht nur der längste Verbund von Lebensräumen der Natur in Deutschland. Es hat auch eine besondere Bedeutung als Erinnerungslandschaft an die friedlich überwundene Teilung des Landes. Aus dem ehemaligen Todesstreifen entlang der innerdeutschen Grenze ist dank des Engagements vieler Akteure eine Lebenslinie entstanden. Brandenburg ist mit rund 30 km im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe am Grünen Band beteiligt.

Weiterführende Informationen

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung

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