Mündliche Anfrage 2000
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung
In der Sitzung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses am 29. November 2023 hat Minister Vogel verkündet, dass eine Landesrichtlinie zur Förderung von Agroforstwirtschaft im Jahr 2024 geplant ist. Bei der Agroforstwirtschaft wird der Anbau von landwirtschaftlichen Ackerkulturen mit dem Anbau von Gehölzen kombiniert. Agroforstsysteme bieten viele Vorteile für Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe, denn die Gehölze schützen vor Bodenerosion, speichern CO2, fördern die Biodiversität und bieten den Landwirten eine zusätzliche Einnahmequelle durch den Verkauf des Holzes. Die Bewirtschaftung von Agroforstflächen wird seit 2023 als Öko-Regelung mit 60 Euro je Hektar unter Beachtung verschiedener Auflagen gefördert. Um Agroforstsysteme verstärkt zu ermöglichen, haben einige Bundesländer
bereits zusätzliche Förderrichtlinien erlassen, die insbesondere die Neuanlage und die Erweiterung per Investitionsförderung ermöglichen.
Ich frage die Landesregierung: Welche inhaltliche Ausgestaltung wird bei der geplanten Förderrichtlinie für Agroforstsysteme in Brandenburg verfolgt?
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