Mündliche Anfrage

Wolfsmanagement nach dem Beschluss der Umweltministerkonferenz

Mündliche Anfrage 1967
der Abgeordneten Isabell Hiekel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
an die Landesregierung

Die Umweltministerkonferenz hat am 01.12.2023 einen Beschluss zum besseren Schutz der Weidetierhaltung gegenüber Wolfsangriffen beschlossen. Demnach können übergriffige Wölfe bereits nach einmaligem erfolgreichen Angriff auf geschützte Weidetiere geschossen werden. Dies gilt für einen Zeitraum von 21 Tagen in einem Umkreis von 1 000 Metern. Ein vorheriger genetischer Nachweis ist nicht mehr nötig. Für den Abschuss von übergriffigen Wölfen gilt weiterhin § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach die für Naturschutz zuständige Behörde unter Einbeziehung des jeweils zuständigen Jagdausübungsberechtigten eine Person für den Abschuss des Wolfes bestimmt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen hat der Beschluss der Umweltministerkonferenz für das Wolfsmanagement im Land Brandenburg?

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